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   KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21 Bsch   

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https://dejure.org/2021,42745
KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21 Bsch (https://dejure.org/2021,42745)
KG, Entscheidung vom 07.10.2021 - 22 U 25/21 Bsch (https://dejure.org/2021,42745)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 22 U 25/21 Bsch (https://dejure.org/2021,42745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich eines Mitverschuldens des Anspruchstellers im Schadensersatzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 170
  • NZV 2022, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21
    Jedenfalls spricht für die Sorgfaltspflichtsverletzung, dass anders nicht erklärlich ist, weshalb er ein ankerndes Boot, dem er ausweichpflichtig war, bei freier Sicht und vergleichsweise geringer Geschwindigkeit hätte übersehen können, selbst wenn dieses unbeleuchtet gewesen sein sollte (vgl. zum Auffahren auf einen unbeleuchtet liegengebliebenen Klein-Lkw auf einer Landstraße: BGH, Urteil vom 08.12.1987 - VI ZR 82/87 - juris Rn. 11).

    auch schlecht oder unbeleuchtete Fahrzeuge oder größere im Wasser treibende Gegenstände in Betracht kommen und der Bootsführer sich auf dergleichen einrichten muss (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 20/72 - juris Rn. 14; vgl. entsprechend zum Sichtfahrgebot im Straßenverkehr: BGH, Urteil vom 08.12.1987 - VI ZR 82/87 - juris Rn. 11; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 3 StVO Rn. 25; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 99).

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21
    b) Die Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der Haftung nach § 823 BGB i.V.m. §§ 92 ff. BinSchG hat daher - wie auch im Straßenverkehrsrecht - der jeweilige Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen, was ebenso im Rahmen des Mitverschuldens nach §§ 254 BGB, 92b, 92c BinSchG unverändert gilt (vgl. zum Straßenverkehrsrecht entsprechend Kuhnke, Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, NZV 2018, 447 [I. zu Fn. 3]; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.9.2013 - VI ZR 255/12 - NJW 2014, 217, 218 [9]).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21
    Danach ergibt sich keine Rechtfertigung für einen Unterschied zur Beurteilung der Darlegungs- und Beweislast gegenüber der Sachlage bei der alleinigen Geltung von §§ 823, 254 BGB, zumal §§ 823 ff. BGB daneben in Anspruchskonkurrenz ohnehin anwendbar sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 4.4. 2006 - VI ZR 151/05 - NJW-RR 2006, 1098, 1099 [12]).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02

    Nautische Sorgfaltspflichten und Anscheinsbeweis bei Schiffskollision

    Auszug aus KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21
    Eine Haftungsquote kommt im Ergebnis einer Abwägung nach § 92c Abs. 1 BinSchG bzw. § 254 Abs. 1 BGB i.V.m. § 404 BGB also nur in Betracht, wenn auch ein ursächliches Mitverschulden des Versicherungsnehmers der Klägerin feststehen würde (vgl. auch Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 31. Januar 2003 - 23 U 9/02 RhSch - juris Rn. 31: "festzustellende Mitverschulden", Rn. 31 bis Rn. 35) und dem Beklagten gegen den Versicherungsnehmer der Klägerin ebenfalls dem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch wegen eines (Mit-) Verschuldens des Zedenten i.V.m. § 92b BinSchG zustände.
  • OLG Nürnberg, 08.10.2015 - 9 U 1141/15

    Kollision mit rückwärtsfahrendem Schiff

    Auszug aus KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21
    a) §§ 92 ff. BinSchG begründen keine eigenständige Anspruchsgrundlage des Schadenersatzanspruchs, sondern sind i.V.m. § 823 BGB anzuwenden (vgl. zu § 92b BinSchG Schiffahrtsobergericht Nürnberg, Verfügung vom 08. Oktober 2015 - 9 U 1141/15 Bsch -, juris Rn. 16: "Zurechnungsnorm"), erweitern zum Teil die Haftung und bestimmen im Rahmen der Schadenersatzpflicht die Haftungsverteilung.
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 20/72

    Sportbootunfall auf dem Rhein

    Auszug aus KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21
    auch schlecht oder unbeleuchtete Fahrzeuge oder größere im Wasser treibende Gegenstände in Betracht kommen und der Bootsführer sich auf dergleichen einrichten muss (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 20/72 - juris Rn. 14; vgl. entsprechend zum Sichtfahrgebot im Straßenverkehr: BGH, Urteil vom 08.12.1987 - VI ZR 82/87 - juris Rn. 11; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 3 StVO Rn. 25; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 99).
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